Bildung und Recht

Ansprechpersonen: Präsident/Referent Bildung Holger Imholz und Referent Bildung Hagen Heuer

Bildung

Der Sport ist einer der größten Bildungsanbieter in Deutschland. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zur Aus- und Weiterbildung.

In unserem Kreisverband werden folgende Ausbildungen durchgeführt:

  • Standaufsicht
  • Waffensachkunde
  • Jugendbasislizenz
  • Schießsportleiter (inkl. Fortbildung)

Wir empfehlen das „Info-Blatt: Notwendige / sinnvolle Lizenzierung für den Vereinsbetrieb“ vom NSSV (Stand: 24.05.2022). Das Infoblatt gibt eine Übersicht über „zwingend notwendige“, „empfohlene“ und „optionale“ Lizenzen für den Vereinsbetrieb.

Wann finden die nächsten Aus- und Fortbildungen statt?

  • Die aktuellen Termine und Ausschreibungen finden Sie in unserem Terminkalender bzw. unter Aktuelles.

Wie erfolgt die Anmeldung?

Alle weiteren Ausbildungen inkl. deren Fortbildungen erfolgen durch den Niedersächsichen Sportschützenverband (NSSV) bzw. den Deutschen Schützenbund (DSB).

Wir empfehlen Ihnen folgende Bildungsseiten:

Der KSB und LSB bieten Ihnen ein sehr umfangreiches Bildungsportal, u.a. für die Arbeit in den Vereinsvorständen.


Recht

Für viele Funktionsträger ist das Thema „Recht“ ein wichtiger Aspekt, zum Beispiel im Waffenrecht.

Aktuelle Informationen erhalten Sie auf das Waffenrechtsseite des NSSV und der Rechtsseite des DSB.

Auf der Waffenrechtsseite des NSSV erhalten Sie u.a. das Formular „Antragsbescheinigung eines Bedürfnisses gemäß § 14 WaffG“.

Änderung ab 12.03.2026 (E-Mail NSSV vom 12.03.2026)

An den Gesamtvorstand des Niedersächsischen Sportschützenverbandes e.V.

Liebe Schützenschwestern, liebe Schützenbrüder,
sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie über eine Änderung im Waffengesetz und eine sich daraus ergebene Änderung im Ablauf der Beantragung von Bedürfnisbescheinigungen informieren.

Am 01. Januar 2026 ist die Übergangsfrist bezüglich der Bescheinigungen für den Waffenerwerb bzw. den Fortbestand des Bedürfnisses ausgelaufen. Bisher war es den Kreisschützenverbänden möglich, Bedürfnisbescheinigungen eigenständig zu bearbeiten und zu bestätigen. Nach Mitteilung durch das Bundesministerium des Innern vom 23. Januar 2026 ist es ab 2026 nur noch anerkannten Dachverbänden und ihren angegliederten Teilverbänden erlaubt, Bescheinigungen zu befürworten.

Am Umfang und den einzureichenden Unterlagen ergeben sich keine Änderungen gegenüber den früheren Anträgen. Nachweise (bspw. Waffensachkunde, Waffenbesitzkarten, Schießbuchauszüge) werden weiterhin benötigt und müssen mit den Anträgen in Kopie eingereicht werden. Nach der Antragstellung durch den Sportschützen bzw. die Sportschützin und Bestätigung durch den Verein erfolgt die Weiterleitung des Antrages direkt an den NSSV.  Für die Bearbeitung der Anträge erhebt der NSSV eine Gebühr, welche per Überweisung durch den Antragsteller zu entrichten ist. Bearbeitete Anträge erhält der Antragsteller direkt durch den NSSV zurück.

Die Kreisschützenverbände bitten wir, diese Information an ihre Vereine weiterzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre NSSV-Geschäftsstelle


DSB-Präventionskonzept von sexualisierter Belästigung und Gewalt

Der Deutsche Schützenbund hat zur Umsetzung des DOSB-Stufenmodells ein neues Konzept zur Prävention von sexualisierter Belästigung und Gewalt beschlossen, welches seit dem 01.01.2023 gültig ist. Hiernach muss zur Ausstellung von Jugendbasis- und Trainer-C-Lizenzen sowie bei Verlängerung von Trainer-C-Lizenzen ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden. Dieses darf zum Zeitpunkt der Einsichtnahme nicht älter als 6 Monate sein. Der NSSV hat die Sachbearbeiterin Bildung Laura Thelen und in Vertretung den Geschäftsführer Karsten Nesbor als verantwortliche Person für diese Einsichtnahme bestellt. Die Organisation der JuBaLi-Ausbildungen in den Kreisverbänden (KSV) muss daher leicht angepasst werden.

Der Datenschutz dieser teilweise sensiblen Daten hat dabei höchste Priorität. Für die Beantragung des Führungszeugnisses (EFZ) erhalten die betroffenen Personen eine Bestätigung über die ehrenamtliche Tätigkeit in unserem Verband, wodurch die Beantragung dann kostenlos ist. Das EFZ kann entweder bei der zuständigen Behörde (Bürgeramt, Rathaus) oder online beantragt werden. Für das Online-Verfahren kann der Personalausweis genutzt werden. Weitere Information dazu finden sich hier:

https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ffw/form/display.do?%24context=4149766BC76782C7E60D

Die Einsichtnahme stellt auch für Kreisverbände und Vereine ein zusätzliches Instrument zum Schutz von Kindern und Jugendlichen dar und sollte dementsprechend über die eben genannte Lizenzausstellung und -verlängerung hinaus genutzt werden.


Vorteile Kreissportbund (KSB) und Landessportbund (LSB)

Die Sportvereine sind die Grundpfeiler des Sportsystems. Es gehört zu den wesentlichen Aufgaben des KSB/LSB sie in ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen, ihre Entwicklung zu fördern und ihre Zukunftsfähigkeit zu sichern – mit seinen Sportbünden und den Landesfachverbänden.

Serviceleistungen und Vorteile Mitgliedschaft beim KSB/LSB, Aus-/Fortbildung, ÜL-Bezuschussung, Sportstättenbauförderung, Sportgeräteförderung, Sportabzeichen, Finanzen, Versicherungen.