Delegiertenversammlung (§ 14 Satzung SSV-Hi)

  1. Die Delegiertenversammlung ist das oberste Verbandsorgan.
  2. Die Delegiertenversammlung setzt sich zusammen aus:
    a. den Mitgliedern des Gesamtpräsidiums §13
    b. den Delegierten der unmittelbaren Mitglieder (§ 8 Ziffer 2)
  3. Die Delegiertenversammlung ist insbesondere zuständig für:
    a. Entgegennahme des Jahresberichtes des Präsidenten, des Verbandsschatzmeisters und des Verbandssportleiters. Erforderliche Zusatzberichte werden mündlich gegeben,
    b. Entlastung des Präsidiums, das Präsidium ist dabei nicht stimmberechtigt,
    c. Wahl des Präsidiums und Gesamtpräsidiums,
    d. Abberufung von Mitgliedern des Präsidiums, die in besonders schwerwiegender Weise gegen ihre sich aus § 9 Ziff. 1 ergebenden Pflichten verstoßen haben,
    e. Wahl der Kassenprüfer,
    f. Wahl des Ehrenrates,
    g. Festsetzung der Verbandsbeiträge und Umlagen,
    h. Genehmigung des Haushaltsplanes,
    i. Satzungsänderungen,
    j. Ernennung von Ehrenpräsidenten und Ehrenmitgliedern,
    k. Auflösung des SSV-Hi.
  4. Die Delegiertenversammlung findet einmal im Jahr in der ersten Hälfte des Geschäftsjahres statt. In Ausnahmefällen, in denen eine Delegiertenversammlung im angegebenen Zeitraum nicht durchgeführt werden kann (z.B. aufgrund von Kontakt- und Versammlungsbeschränkungen), kann die Delegiertenversammlung entweder auf einen späteren Zeitpunkt innerhalb des Kalenderjahres verschoben oder virtuell durchgeführt werden.
    a. Die Delegiertenversammlung ist mit einer Frist von 8 (-acht-) Wochen anzukündigen. Dieser Ankündigung wird durch Veröffentlichung auf der Homepage oder den elektronischen Medien (z.B. Newsletter) des SSV-Hi genüge getan.
    b. Sie wird vom Präsidenten oder im Verhinderungsfall von seinem ständigen Vertreter oder einem Vizepräsidenten unter Bekanntgabe der Tagesordnung mindestens 28 Tage vorher durch schriftliche Einladung an die Mitglieder des Präsidiums und Gesamtpräsidiums und für die Delegierten der unmittelbaren Mitglieder an die jeweiligen Vorsitzenden der einzelnen Vereine einberufen. Die Einladung erfolgt gemäß §20 Ziffer 8.
  5. Der Präsident oder sein ständiger Vertreter oder ein Vizepräsident leitet die Delegiertenversammlung.
  6. Eine außerordentliche Delegiertenversammlung muss einberufen werden, wenn das Präsidium oder die Hälfte des Gesamtpräsidiums oder 25 v. H. der unmittelbaren Mitglieder dies unter Angabe der Gründe und des Zweckes verlangen.
  7. Anträge zur Delegiertenversammlung müssen von den Organen des SSV-Hi oder den unmittelbaren Mitgliedern mindestens 14 Tage vor dem Delegiertentag beim Präsidium vorliegen.
  8. Über Zulassung von Dringlichkeitsanträgen oder verspätet eingegangener Anträge entscheidet die Delegiertenversammlung mit 2/3 Mehrheit.
  9. Über die Delegiertenversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, in welcher die gefassten Beschlüsse festgehalten werden und die vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer unterschrieben werden muss. Die Niederschrift liegt spätestens 6 (-sechs-) Wochen nach der jeweiligen Versammlung in der Geschäftsstelle des SSV-Hi zur Einsichtnahme durch die unmittelbaren Mitglieder und die Mitglieder des Gesamtpräsidiums aus. Sie gilt nach weiteren 4 (-vier-) Wochen als genehmigt sofern kein Widerspruch erfolgt ist. Über einen eventuellen Widerspruch entscheidet die nächste Delegiertenversammlung abschließend.

Die nächste Delegiertenversammlung des Sportschützenverbandes Hildesheim-Marienburg e.V. findet statt
am Freitag, 09.05.2025 um 19:30 Uhr im Stadtsaal Sarstedt, Schulzentrum Wellweg, 31157 Sarstedt.


Einladung 2024

Einladung zur Delegiertenversammlung
Tagesordnung

Protokoll der 71. Delegiertenversammlung am 5. Mai 2023

Berichtsheft

Anzahl der Delegierten nach Vereinen 2024
Meldeformular Delegierte 2024

Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung des SSV-Hi kann je 50 (fünfzig) angefangene, dem SSV-Hi gemeldete Mitglieder 1 (ein) Delegierter entsandt werden. Der/Die Vereinsvorsitzende verkörpert eine weitere Stimme, die übertragen werden kann.

Gemäß § 8 Abs. 2 der SSV-Hi-Satzung in Verbindung mit dem Beschluss des OLG Celle vom 02.09.2019 haben die Vereine ihre Delegierten für die SSV-Hi-Delegiertenversammlung durch satzungsgemäße Gremien zu wählen und an den SSV-Hi zu melden, so dass der SSV-Hi die Delegierten persönlich einladen kann. Die Einladungsfrist für die Delegiertenversammlung am 03.05.2024 endet am 05.04.2024.

Wir bitten um Meldung der Delegierten und Ersatz-Delegierten bis zum 25.03.2024 per E-Mail an info@ssv-hi.de.

Diesem Beitrag beigefügt sind:

  • die Übersicht der Stimmverteilung/Delegiertenanzahl für alle Vereine und
  • das Formular zur Meldung der Delegierten und Ersatz-Delegierten.

Für die Meldung der Delegierten und Ersatz-Delegierten sind Anschrift und E-Mail-Adresse (Pflichtfeld) anzugeben.

Bitte beachten Sie, dass Sie nicht nur Delegierte sondern auch Ersatz-Delegierte melden. Wir empfehlen, mindestens die gleiche Anzahl von Ersatz-Delegierten zu melden, wie Sie an Delegierten insgesamt entsenden können. Bitte besonders die Ersatz-Delegierten mit einer Reihenfolge versehen.

Wir empfehlen außerdem, dass die Delegierten und Ersatz-Delegierten für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren gewählt werden, um z.B. für eine möglicherweise kurzfristig einberufene außerordentliche Delegiertenversammlung vorbereitet zu sein.

Um die personalisierten Einladungen erstellen zu können, ist das ausgefüllte Melde-Formular im Excel-Format per E-Mail an info@ssv-hi.de zurückzusenden, nicht handschriftlich oder gescannt.

Wir weisen darauf hin, dass nur rechtzeitig gemeldete Delegierte bei der Delegiertenversammlung stimmberechtigt sind.

Vereine, die ihrer Meldepflicht und ihrer Beitragszahlung laut § 9 Abs. 5 unserer Satzung nicht nachgekommen sind, verlieren ihre Stimmberechtigung.