Förderung von Kleinmaterialien und -maßnahmen zum Energiesparen
In Zuge dieses Programms werden Kleinmaterialien und -maßnahmen gefördert, die kurzfristig zur Reduzierung des Energieverbrauchs von Sportanlagen und Vereinsgebäuden beitragen und somit helfen, dass die Auswirkungen der Energiekrise bei den Antragstellern abgemildert werden. Es werden bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben, maximal 2.000 € für vereinsbetriebene Anlagen gefördert, bei denen der Verein für die Energiekosten aufkommen muss.
Eine Antragsstellung ist ab dem 23.02.2023 über das Förderportal im LSB-Net / LSB-Intranet (www.lsb-nds.net) möglich.
Alle weiteren Infos gibt es auf der Seite zum Förderprogramm: Kleinmaterialien zum Energiesparen- Landessportbund Niedersachsen (lsb-niedersachsen.de)