Finanzen und Mitgliederverwaltung

Ansprechpersonen:
Finanzen: Schatzmeister Michael Schwetje und Mitgliederverwaltung: Vizepräsident/Referent Mitgliederverwaltung Christian Dawideit

Finanzen
Übersicht der Beiträge im SSV Hildesheim-Marienburg
Stand: 01.01.2026
 Schützen/Damen  Junioren  Jugend  Schüler
Beitrag DSB                 4,30 €     4,05 €    3,30 €    3,30 €
Beitrag NSSV                 5,50 €     2,50 €    2,00 €    2,00 €
Beitrag KSV                 4,00 €     2,00 €    1,50 €    1,00 €
Gesamtsumme aller Verbände               13,80 €     8,55 €    6,80 €    6,30 €






Versicherung (Landessportbund)                 0,22 €     0,22 €    0,22 €    0,22 €
Gesamtbeitrag               14,02 €     8,77 €    7,02 €    6,52 €






KSB Hildesheim*                 2,80 €     2,10 €    1,35 €    1,35 €
LSB Niedersachsen                 6,00 €     4,00 €    2,00 €    2,00 €
Gesamt KSB Hi. + LSB Nds.                 8,80 €     6,10 €    3,35 €    3,35 €






Gesamtbelastung Beitrag               22,82 €   14,87 €  10,37 €    9,87 €

* Die Beiträge des Regionssportbundes Hannover sind abweichend. Informationen hier.


Mitgliederverwaltung

Seit dem 01.04.2026 ist die neue Mitgliederverwaltung MitCom im Bereich des NSSV aktiv. Um einen geordneten Umstieg auf die neue Mitgliederverwaltung sicherzustellen, haben wir uns für folgendes Vorgehen in unserem Kreisverband entschieden:

  • Neueintritte, Änderungen und Austritte sind zunächst schriftlich an mitgliederverwaltung@ssv-hi.de zu schicken und werden zentral durch uns bearbeitet.
    Wichtig: Alle Meldungen müssen künftig grundsätzlich zeitnah erfolgen, da rückwirkende Eingaben bei der neuen Mitgliederverwaltung auf 90 Tage begrenzt sind.
  • Wir als Kreisverband werden mit dem neuen System arbeiten und uns zunächst eingehend damit vertraut machen.
  • Nach einer Pilotierungsphase werden wir den Rollout der neuen Mitgliederverwaltung für die Vereine unseres Kreisverband festlegen, zu dem auch von uns angebotene Schulungen gehören werden. Auf der Delegiertenversammlung werden wir hierüber informieren. Bis dahin verbleibt es bei der schriftlichen Meldung von Ein- und Austritten sowie Veränderungen an mitgliederverwaltung@ssv-hi.de. Dazu sind die nachstehenden Meldeformulare zu verwenden.

Für Rückfragen steht unser Vizepräsident Christian Dawideit (mitgliederverwaltung@ssv-hi.de) gerne zur Verfügung.

Für die Aktualisierung Ihrer Vorstands-E-Mail-Adressen nutzen Sie bitte dieses Formular. Die E-Mail-Adressen werden für die Verteilung von Informationen und wichtigen Mitteilungen an die Vereine verwendet.


Meldeschluss für Austrittsmeldungen

Austrittsmeldungen für das laufende Jahr mit einem Eingang bis 15.12. des laufenden Jahres über die Online-Mitgliederverwaltung oder per E-Mail an mitgliederverwaltung@ssv-hi.de werden verarbeitet und bei der Beitragsberechnung für das Folgejahr berücksichtigt.
Beispiel 2025: Meldungseingang Austritte 2025 bis 15.12.2025 = garantierte Berücksichtigung bei der Beitragsberechnung für 2026.
Bei einem späterem Eingang (nach 15.12.) kann eine Bearbeitung und Berücksichtigung nicht garantiert werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Mitgliederverwaltung.


Mitgliedsausweis und Startrechte

Einen Mitgliedsausweis erhält ein Mitglied im NSSV nur für den Stammverein. Startrechte für den Stammverein werden automatisch bei Mitgliedsausweiserstellung erteilt (kein Antrag auf Startgenehmigung zusätzlich nötig) und an die Sportdatenbank übermittelt. (Mitgliedsausweis = Wettkampfpass)

Es gibt zwei Formulare; eins für Startrechtsmeldungen für Zweitvereine und eins für den Klassenwechsel. Die Anträge werden über den Kreisverband des Stammvereins zum NSSV eingereicht. Die Anträge sind nur gültig für alle Wettbewerbe des Meisterschaftsprogramms.
Höhermeldungen werden nur nach Sportordnung eingetragen. Seit 2018 ist es möglich, die Klasse sowohl im Freihandbereich als auch im Auflagebereich zu wechseln, gilt dann aber für alle Disziplinen. (siehe Antrag) Die Höhermeldung ist nur für das beantragte Sportjahr gültig.

Alle Startrechte liegen standardmäßig beim Stammverein. Bei Wechsel des Stammvereins (Achtung: Antrag über „Mitgliedsausweis“ werden alle Startrechte für Zweitverein gelöscht. Eine erneute Abgabe für die Löschung von Startrechten ist bei Wechsel des Stammvereins nicht nötig.) Startrechte für Zweitvereine können/müssen wieder eingetragen werden, der neue Stammverein ist oben zu nennen.

Nur die auf dem Antrag Startrechte angegebenen Startrechte werden im Mitgliederverwaltungsprogramm beim Zweitverein eingetragen, alte, bereits länger bestehende Startrechte werden überschrieben. Wollen Sie alle Startrechte löschen lassen und wieder für Ihren Stammverein starten, kreuzen Sie dies bitte entsprechend auf dem Antrag an.

Die Startrechte bleiben im NSSV bis auf erneuten Antrag bestehen und werden ins neue Sportjahr übertragen.

Diese Anträge müssen bis zum 15.09. des Vorjahres abgegeben werden.