Corona: DOSB-Lizenzen und virtuelle Versammlungen

LSB verlängert DOSB-Lizenzen um ein Jahr

Der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen wird die Gültigkeit von Übungsleiter-Lizenzen, die in diesem Jahr ablaufen werden, um ein Jahr verlängern. Dies erfolgt in Abstimmung mit dem Deutschen Olympischen Sportbund, weil es angesichts der Corona-Pandemie keine Fortbildungen zur Verlängerung der Lizenzen als Präsenzveranstaltungen gibt. Die bislang besuchten Fortbildungen werden  zur nächsten Lizenzverlängerung (4 Jahre Gültigkeit) anerkannt. Der LSB berücksichtigt bei dieser Regelung auch die Lizenzen, deren Gültigkeit im 4. Quartal 2019 auslief, mit berücksichtigt.    

Eine Gesetzesänderung gestattet jetzt virtuelle Versammlungen

Der Bundestag hat das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht verabschiedet, mit denen auch die Handlungsfähigkeit von Sportvereinen erhalten bleibt. In Artikel 2 § 5 heißt es u.a.: „Ein Vorstandsmitglied eines Vereins bleibt auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung seines Nachfolgers im Amt. Der Vorstand kann auch ohne Ermächtigung in der Satzung Vereinsmitgliedern ermöglichen, an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilzunehmen und Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation auszuüben.“

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/Bgbl_Corona-Pandemie.pdf?__blob=publicationFile&v=1