Delegiertenwahl gemäß Urteil des OLG Celle
An den Gesamtvorstand des Niedersächsischen Sportschützenverbandes e.V.
Sehr geehrte Präsidenten, sehr geehrte Kreisvorsitzende,
liebe Schützenschwestern, liebe Schützenbrüder,
der Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 26.08.2019 zwingt den NSSV und seine Untergliederungen (KSV´s / Vereine) die Delegierten für Delegiertentage in den Kreisverbänden, dem Landesverband und den Deutschen Schützentag, formell persönlich und fristgerecht (nicht über die Vereine und Verbände) einzuladen. Die Festlegung der Mandate der Delegierten und Ersatzdelegierten muss durch Wahl im jeweils entsendenden Verein / Verband erfolgen!
Ausnahmen sind nur möglich, wenn in der jeweiligen Satzung des Vereins / Verbandes ein anderes Verfahren festgelegt ist, z. B. Wahl der Delegierten / Ersatzdelegierten durch den Gesamtvorstand. Es ist unbedingt eine Wahl mit entsprechend protokolliertem Beschluss durchzuführen.
Um das Verfahren für die Zukunft zu vereinfachen, werden wir über den beigefügten Satzungsänderungsvorschlag bei der Delegiertenversammlung am 25. April 2020 in Munster abstimmen lassen. Diese Satzungsänderung (sofern sie beschlossen wird) gilt aber erst nach Eintragung bei Registergericht. Bis dahin müssen die Jahreshauptversammlungen und die Kreisdelegiertentage die Delegierten korrekt wählen.
Ich bitte die Kreisvorsitzenden bzw. Kreispräsidenten, den Vorstand ihrer Vereine umgehend diesen Schriftverkehr zu übermitteln, damit in den ausstehenden Jahreshauptversammlungen korrekt gemäß Oberlandesgerichtsbeschluss verfahren wird.
Der Beschluss des OLG Celle ist dieser E-Mail beigefügt und steht zusätzlich auf der Homepage des NSSV zu Einsicht bereit:
www.nssv.de -> Download -> Beschluss OLG Celle
Vorgeschlagene Satzungsänderung des NSSV für die Delegiertenversammlung am 25. April 2020 in Munster:
Die Delegierten und Ersatzdelegierten des NSSV für den Deutschen Schützentag werden vom Gesamtvorstand des NSSV gewählt. Es gilt die Reihenfolge des Wahlvorschlags. Diese Regelung gilt auch analog für die Vereine und Kreisschützenverbände innerhalb des NSSV, wenn diese in ihren Satzungen keine eigenen anderen Verfahren festgelegt haben.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Rott
Präsident
Niedersächsischer Sportschützenverband e. V.