Neue Nds. Corona-Verordnung seit 31.05.2021

Seit dem 31.05.2021 gilt eine neue Nds. Corona-Verordnung. Bitte beachten Sie die nachstehende E-Mail des NSSV vom 02.06.2021.

Das Präsidium des SSV Hildesheim-Marienburg wird sich in der Präsidiumssitzung am 10.06.2021 beraten und im Anschluss über die Wiederaufnahme der Aktivitäten im SSV Hildesheim-Marienburg e.V. informieren.

E-Mail NSSV vom 02.06.2021:

Sehr geehrte Kreisschützenverbände,

wir bitten um Kenntnisnahme der angehängten E-Mail und Weiterleitung an Ihre Schützenvereine. Vielen Dank
Die E-Mail wird auf unserer Homepage auch unter Kreispost abgelegt.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Ulrich Nordmann
Landesgeschäftsführer Niedersächsischer Sportschützenverband e.V.

Sehr geehrte Niedersächsische Schützenvereine,

in Ergänzung zu unserer E-Mail vom 11.05.2021 möchten wir auf die neue Nds. Corona-Verordnung hinweisen, die seit dem 31.05.2021 gilt. Wir freuen uns, dass die neue Verordnung je nach Inzidenzwerten mehr Schützinnen und Schützen das gleichzeitige Sportschießen erlaubt. Bisher war es ja auch schon möglich, aber nur in geringerer Anzahl.

Die neue Nds. Corona-Verordnung ist unter folgendem Link zu finden:

https://www.niedersachsen.de/download/169252

Das Dokument umfasst 63 Seiten, die Verordnung selbst ist aber nur auf den Seiten 1 bis 32 zu finden. Auf den restlichen 31 Seiten werden zusätzlich die Änderungen begründet, was im Einzelfall interessant sein könnte.

Die FAQ zum Sport wurden zwischenzeitlich auch aktualisiert und sind unter folgendem Link zu finden:

https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten_auf_haufig_gestellte_fragen_faq/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-rund-ums-sporttreiben-188025.html

Unser Hinweis vom 11.05. auf die sportrelevanten Paragraphen §§ 1-5 und 16 gilt weiterhin. Besonders bitten wir aber § 16 a als Ergänzung zu § 16 zu beachten. Wie im letzten Jahr wird wieder zwischen Sport in geschlossen Räumen und unter freien Himmel unterschieden.

Bei den Disziplinen Bogen und Wurfscheibe ist die Unterscheidung zwischen geschlossenen Räumen und unter freien Himmel relativ einfach, aber wie sieht es bei Gewehr und Pistole mit teilbedeckten Schießständen aus? Die Frage wurde schon letztes Jahr mit dem Ministerium für Inneres und Sport besprochen. Mit unserer E-Mail vom 07.05.2020 hatten wir folgende Info gegeben, die auch noch heute gilt:

Bogenschießen im Freien und Wurfscheibenschießen sind bei Beachtung der Abstandsregelungen und Hygienemaßnahmen wieder zulässig. Dazu muss vom Betreiber ein Konzept erstellt und dann auch durchgesetzt werden. Das gilt für nichtüberdachte Schießstände auch dann, wenn der Schütze in einem überdachten Bereich steht, der nach vorne offen ist (offene Schießstände gemäß Schießstandrichtlinie Ziffer 2.1). Das hat uns heute das Ministerium bestätigt. Dabei wurde ausdrücklich auf die Gültigkeit entsprechender Empfehlungen des DOSB und des DSB verwiesen, die von der Politik akzeptiert werden. (Auszug E-Mail vom SBN an die Nds. Schützenvereine vom 07.05.2020)

Letztendlich kann die Ordnungsbehörde vor Ort das auch anders sehen. Je nach Gegebenheiten des Schießstandes und gesundem Menschenverstand ist ggfs. bei der Ordnungsbehörde vor Ort nachzufragen aber nicht immer zwingend. Ein teilbedeckter 50m-Schießstand, bei dem der überdachte Bereich nur 3 Meter in den Schießbereich hineinragt, ist eher als Sport unter freien Himmel zu betrachten ist als ein teilbedeckter 50m-Schießstand mit einem überdachten Bereich von mehr als 10m. Bei Letzterem ziehen dann wohl die Regelungen für Sport in geschlossenen Räumen.

Aufgrund der unterschiedlichen Schießstandgegebenheiten in den Vereinen kann und wird es vom Ministerium dazu weiterhin keine genaueren niedersachsenweiten Festlegungen geben. Es kann daher auch sein, dass die Auslegungen der Ordnungsbehörden vor Ort je nach Region unterschiedlich ausfallen. Begründete Sonderregelungen mit den Ordnungsbehörden sind aber immer möglich und keine Ausnahmen. Wenn die Inzidenzwerte weiterhin sinken, ist davon auszugehen, dass es zeitnah für den Sport in geschlossen Räumen weitere Lockerungen geben wird, so dass möglicherweise die o.g. Fragestellung auch nur von kurzer Dauer sein wird.

Mit freundlichen Grüßen

i. A. Ulrich Nordmann
Geschäftsführer Schützenbund Niedersachsen e.V.