LSB-Mitgliedermeldung nur noch über Online-Bestandserhebung (LSB-Intranet) möglich

Update 13.01.2022

Der Versand der Vereinsdateien an die Vereine ist abgeschlossen. Bei Fragen zum LSB-Intranet steht der Kreissportbund Hildesheim unterstützend zur Verfügung: Telefon 05121 4883 | info@ksb-hi.de.


Update 07.01.2022 (E-Mail NSSV vom 04.01.2022):

Liebe Kreisschützenverbände,

nachfolgende E-Mail noch mal zur Erinnerung und der Bitte um Weiterleitung an die Vereine.

Der NSSV bieten dazu noch zwei Online-Schulungen am 12.01.2022 und 17.01.2022 von 18.00 bis ca. 19.30 Uhr an. Anmeldungen bitte per E-Mail an info@nssv.de.

Die LSB Bestandserhebung MUSS jeder Schützenverein im NSSV ab 2022 selbstständig machen. Dieses ist NICHT die Mitgliedermeldung an den NSSV.

Für Rückfragen stehen Ihnen Herr Kreuzkamp (kreuzkamp@nssv.de, 0511 – 220021 14) und Herr Nesbor (nesbor@nssv.de, 0511 – 220021 29) zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

i. A. Stefan Kreuzkamp Sachbearbeiter Öffentlichkeitsarbeit und EDV
NIEDERSÄCHSISCHER SPORTSCHÜTZENVERBAND e.V.


Die bisherige Verfahrensweise, dass der NSSV für seine Schützenvereine mit LSB-Mitgliedschaft aus der Mitgliederverwaltung David21-MV die Mitgliederzahlen im Rahmen der LSB-Bestandserhebung direkt an den LSB übergibt und dort einlesen lässt, ist nicht mehr möglich. 

Ab der kommenden LSB-Bestandserhebung (Ende Dezember bis Ende Januar) wird die direkte Übermittlung technisch nicht mehr unterstützt, so dass alle Schützenvereine ihre Mitgliedszahlen eigenverantwortlich im LSB-Intranet einpflegen müssen.

Laut §9 (2.) der LSB-Satzung sind alle LSB-Vereine dazu verpflichtet, alle erforderlichen Vereinsdaten wie z.B. Vorstand, Kontaktdaten, Mitgliedsbeiträge im LSB-Intranet und auch dort die Mitgliederzahlen gemäß LSB-Richtlinien zu pflegen, und sie sind für die Richtigkeit verantwortlich. 
Der NSSV wird die Schützenvereine zur Eingabe der Mitgliedszahlen im LSB-Intranet unterstützen, indem er jedem Schützenverein eine in das LSB-Intranet importierbare Datei zur Verfügung stellt. Diese Datei beinhaltet die in David21-MV hinterlegten Mitgliedszahlen. Außerdem bekommen die Vereine eine Mitglieder-Übersicht im PDF-Format, so dass sie die in der Importdatei hinterlegten Mitgliedszahlen überprüfen können. Die Vereine müssen dann bei der Online-Bestandserhebung, wo sie weitere Infos wie Mitgliedsbeiträge eintragen, dann nur noch die Importdatei hochladen und importieren. 

Die Importdatei wird bis spätestens 12. Januar zur Verfügung gestellt, so dass ausreichend Zeit besteht, die Online-Bestandserhebung bis zur LSB-Frist 31. Januar abzuschließen. 

Für die Vereine, die schon in der Vergangenheit die Online-Bestandserhebung durchgeführt haben (z.B. Mehrspartenvereine), ändert sich nichts. Für sie könnte die Mitglieder-Übersicht interessant sein, weil sie damit ihre eigenen beim LSB gemeldeten Mitgliederzahlen im Bereich Schießsport mit denen beim NSSV hinterlegten Mitgliederzahlen abgleichen können. 

Für die Vereine, die jetzt erstmalig die Online-Bestandserhebung durchführen müssen, werden vom NSSV Schulungen angeboten. Die Schulungen werden je nach Bedarf im Zeitraum Dezember bis Januar durchgeführt und finden als Online-Schulungen statt.
Wir bitten daher alle Vereine mit Schulungsbedarf, sich bis zum 30. November 2021 unter der E-Mail-Adresse info@nssv.de zu melden! Wir werden anschließend Terminvorschläge zurückmelden. 

Außerdem ist es ganz wichtig, dass alle Vereine ihren LSB-Intranet-Zugang überprüfen, weil ohne LSB-Intranet-Zugang keine Online-Bestandserhebung möglich ist. Der Zugang ist über den regionalen Sportbund zu beantragen. 

Für die Kreisschützenverbände ändert sich fast nichts. Wir werden nur zusätzlich darum bitten, die zum 12. Januar erstellten Importdateien an ihre Vereine zu verteilen. 

Für Rückfragen stehen Ihnen Herr Kreuzkamp (kreuzkamp@nssv.de, 0511 – 220021 14) und Herr Nesbor (nesbor@nssv.de, 0511 – 220021 29) zur Verfügung.

Hier der Link zum NSSV: LSB-Mitgliedermeldung nur noch über Online-Bestandserhebung (LSB-Intranet) möglich (nssv.de)

Wir bitten alle Vereine sich mit der Bestandsmeldung beim LSB vertraut zu machen. Die Nichtabgabe der Bestandsmeldung kann vom LSB mit einer Strafe belegt werden.

Auszug aus der Satzung des LSB:

§11 Straf- und Ordnungsgewalt

Die in § 9 dieser Satzung festgeschriebenen Mitgliederpflichten sind einzuhalten. Verstöße gegen diese Pflichten können eine der folgen¬den Verbandsstrafen nach sich ziehen: Verwarnung, Ordnungsgebühr im Einzelfall bis zu 10.000,- €, Ausschluss aus dem LSB

Die Verhängung der in Ziff. 2 angeführten Verbandsstrafen ist auch möglich, wenn ein Mitgliedsverein seine Aktivitäten zu mehr als 50 Prozent auf die Abhaltung von Kursen für Nichtmitglieder bzw. Kurzzeitmitglieder beschränkt sowie bei Verstößen der Landesfachverbände gegen Antidopingbestimmungen.

Das erforderliche Verfahren und die Ermittlungen zum Sachverhalt werden durch den Vorstand eingeleitet, entweder auf Grund eines Antrages durch einen Sportbund oder einen Landesfachverband, oder weil der Vorstand selbst Kenntnis von Sachverhalten, die zu einem Straf-und Ordnungsverfahren gegen ein Mitglied oder eine Gliederung führen könnten, erhält. Die örtlich zuständigen Sportbünde sowie die sachlich betroffenen Landesfachverbände sind zu beteiligen.

Den betroffenen Vereinen ist vor Verhängung der Maß­nahme schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, um sich zu den erhobenen Vorwürfen äußern zu können (rechtliches Gehör).

Hält der Vorstand nach Durchführung der Ermittlungen eine Verbandsstrafe für erforderlich, so verhängt er diese in seiner nächsten Sitzung. Gegen diese Entscheidung des Vorstands kann der betroffene Verein Widerspruch bei der auf die Vorstandsentscheidung nachfolgenden Präsidiumssitzung einlegen, in der abschließend ent­schieden wird.