Meldeschluss für Austrittsmeldungen
Austrittsmeldungen für das laufende Jahr mit einem Eingang bis 15.12. des laufenden Jahres über die Online-Mitgliederverwaltung oder per E-Mail an mitgliederverwaltung@ssv-hi.de werden verarbeitet und bei der Beitragsberechnung für das Folgejahr berücksichtigt.
Beispiel 2023: Meldungseingang Austritte 2023 bis 15.12.2023 = garantierte Berücksichtigung bei der Beitragsberechnung für 2024.
Bei einem späterem Eingang (nach 15.12.) kann eine Bearbeitung und Berücksichtigung nicht garantiert werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Mitgliederverwaltung.
Für die Mitgliederverwaltung wird die Online-Mitgliederverwaltung DAVID21.mv eingesetzt.
Die Erfassung der Neueintritte, Änderungen, Austritte und Vorstandsveränderungen erfolgt durch die Vereine über die Online-Mitgliederverwaltung DAVID21.mv, hierzu ist im Antrag die Beantragung des Schreibzugriffs erforderlich.
Die Freigabe der Erfassungen durch die Vereine erfolgt durch den Kreisverband.
Den ausgefüllten „Antrag für den Zugang zur Mitgliederverwaltung „David21+MV“ des NSSV“ senden Sie bitte per E-Mail an mitgliederverwaltung@ssv-hi.de oder an die Geschäftsstelle des Sportschützenverbandes Hildesheim-Marienburg.
Für die Aktualisierung Ihrer Vorstands-E-Mail-Adressen nutzen Sie bitte dieses Formular. Die E-Mail-Adressen werden für die Verteilung von Informationen und wichtigen Mitteilungen an die Vereine verwendet.
Nur wenn kein Zugang zur Online-Mitgliederverwaltung vorhanden ist, verwenden Sie bitte die folgenden Formulare und senden diese per E-Mail an mitgliederverwaltung@ssv-hi.de oder an die Geschäftsstelle, Hafenstr. 15, 31137 Hildesheim.
- Vordruck für die Meldungen von Personalveränderungen in den Vereinsvorständen (Stand: 01/2023)
- Meldung Neue Mitglieder (Stand: 01/2023)
- Meldung Austritte und Änderungen (Stand: 01/2023)
Mitgliedsausweis und Startrechte
Einen Mitgliedsausweis erhält ein Mitglied im NSSV nur für den Stammverein. Startrechte für den Stammverein werden automatisch bei Mitgliedsausweiserstellung erteilt (kein Antrag auf Startgenehmigung zusätzlich nötig) und an die Sportdatenbank übermittelt. (Mitgliedsausweis = Wettkampfpass)
Es gibt zwei Formulare; eins für Startrechtsmeldungen für Zweitvereine und eins für den Klassenwechsel. Die Anträge werden über den Kreisverband des Stammvereins zum NSSV eingereicht. Die Anträge sind nur gültig für alle Wettbewerbe des Meisterschaftsprogramms.
Höhermeldungen werden nur nach Sportordnung eingetragen. Seit 2018 ist es möglich, die Klasse sowohl im Freihandbereich als auch im Auflagebereich zu wechseln, gilt dann aber für alle Disziplinen. (siehe Antrag) Die Höhermeldung ist nur für das beantragte Sportjahr gültig.
Alle Startrechte liegen standardmäßig beim Stammverein. Bei Wechsel des Stammvereins (Achtung: Antrag über „Mitgliedsausweis“ werden alle Startrechte für Zweitverein gelöscht. Eine erneute Abgabe für die Löschung von Startrechten ist bei Wechsel des Stammvereins nicht nötig.) Startrechte für Zweitvereine können/müssen wieder eingetragen werden, der neue Stammverein ist oben zu nennen.
Nur die auf dem Antrag Startrechte angegebenen Startrechte werden im Mitgliederverwaltungsprogramm beim Zweitverein eingetragen, alte, bereits länger bestehende Startrechte werden überschrieben. Wollen Sie alle Startrechte löschen lassen und wieder für Ihren Stammverein starten, kreuzen Sie dies bitte entsprechend auf dem Antrag an.
Die Startrechte bleiben im NSSV bis auf erneuten Antrag bestehen und werden ins neue Sportjahr übertragen.
Diese Anträge müssen bis zum 15.09. des Vorjahres abgegeben werden.