DSB-Präventionskonzept von sexualisierter Belästigung und Gewalt
Der Deutsche Schützenbund hat zur Umsetzung des DOSB-Stufenmodells ein neues Konzept zur Prävention von sexualisierter Belästigung und Gewalt beschlossen, welches ab dem 01.01.2023 gültig ist. Hiernach muss zur Ausstellung von Jugendbasis- und Trainer-C-Lizenzen sowie bei Verlängerung von Trainer-C-Lizenzen ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden. Dieses darf zum Zeitpunkt der Einsichtnahme nicht älter als 6 Monate sein. Der NSSV hat die Sachbearbeiterin Bildung Laura Thelen und in Vertretung den Geschäftsführer Karsten Nesbor als verantwortliche Person für diese Einsichtnahme bestellt. Die Organisation der JuBaLi-Ausbildungen in den Kreisverbänden (KSV) muss daher leicht angepasst werden.
Der Datenschutz dieser teilweise sensiblen Daten hat dabei höchste Priorität. Für die Beantragung des Führungszeugnisses (EFZ) erhalten die betroffenen Personen eine Bestätigung über die ehrenamtliche Tätigkeit in unserem Verband, wodurch die Beantragung dann kostenlos ist. Das EFZ kann entweder bei der zuständigen Behörde (Bürgeramt, Rathaus) oder online beantragt werden. Für das Online-Verfahren kann der Personalausweis genutzt werden. Weitere Information dazu finden sich hier:
https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ffw/form/display.do?%24context=4149766BC76782C7E60D
Die Einsichtnahme stellt auch für Kreisverbände und Vereine ein zusätzliches Instrument zum Schutz von Kindern und Jugendlichen dar und sollte dementsprechend über die eben genannte Lizenzausstellung und -verlängerung hinaus genutzt werden.