Mitteilungen der Technischen Kommission des DSB

Liebe Schützenschwestern, liebe Schützenbrüder,

wir bitten um Beachtung der neuen Hinweise der Technischen Kommission des DSB zu Zweibein bei Sportgewehren, Sicherheitsablagen für Pistole bei Wettbewerben nach SpO Teil 10, Sicherheitsschnur bei Luftdruckwaffen, Jubiläums Adlerauge, sowie Kornhöhe bei Luftgewehr.

Hinweise der Technischen Kommission („Der Kampfrichter weiß das“) 1/2020

Insbesondere auf die Hinweise zur Sicherheitsschnur bei Luftdruckwaffen machen wir an dieser Stelle noch einmal besonders aufmerksam:

Solange der Schütze am Stand steht und direkten Zugriff auf sein Sportgerät hat, muss die Sicherheitseinrichtung nicht eingeführt werden. Erst wenn er seinen Schützenstand verlässt, ist dies unbedingt erforderlich. Das Zurücktreten vom Schützenstand um sich z. B. auf einen bereitgestellten Stuhl zu setzen, gilt als Verlassen des Schützenstandes. Dann ist die Sicherheitseinrichtung einzuführen.

Wichtig: Wenn die Standaufsicht auf die Sicherheit hinweist, z. B. wenn Aufsichten an die Scheibenlinie gehen um bei elektronischen Scheiben die Hintergrundscheibe zu wechseln und die Schützen am Schützenstand stehen bleiben, dann signalisiert die Sicherheitsschnur die sichere Ablage des Sportgerätes.

„Der Kampfrichter weiß das“ – Ausgabe 1/2020