Niedersächsische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 5. Juni, gültig ab 8. Juni
Am 05.06.2020 wurde eine neue Niedersächsische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie veröffentlicht, gültig ab 08.06.2020.
Der LSB Niedersachsen hat auf seiner Homepage die Verordnung veröffentlicht.
https://www.lsb-niedersachsen.de/landessportbund/alltag-mit-corona/
Ergänzend stehen Häufig gestellte Fragen zur Verordnung gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vom 8. Juni zur Verfügung – für den Bereich Sport.
https://www.lsb-niedersachsen.de/fileadmin/daten/dokumente/Grundsatzfragen/20200608_FAQs_MI_zur_Verordnung_8_6_20.pdf
Wir empfehlen in regelmäßigen kurzen Abständen die LSB-Homepage zu besuchen und sich über die Änderungen zu informieren. Insbesondere die FAQ-Liste beantwortet viele Fragen.
Update 10.06.2020
E-Mail vom NSSV: Aktuelle Infos vom NSSV rund um Corona
Sehr geehrter Gesamtvorstand,
der NSSV möchte an dieser Stelle über aktuelle Infos rund um Corona berichten:
In Zusammenarbeit mit dem LSB wurden beim Nds. Ministerium des Inneren und Sports die Förderrichtlinien so gelockert, dass u.a. nicht für den Leistungssport abgerufene Fördermittel auch für den Verwaltungsbereich genutzt werden können. Dies war früher nicht zulässig, aber im Corona-Jahr 2020 ausnahmsweise erlaubt. Je nachdem wie der Leistungssport in diesem Jahr noch anlaufen wird, kann dies beim NSSV eine Haushaltsentlastung von bis zu 25.000 Euro bedeuten. Die genauen Zahlen werden wir erst im 4.Quartal abschätzen können.
Aufgrund von hohen Einnahmenverlusten und bestehenden Kosten hat der NSSV bei der NBank einen Antrag auf Corona-Soforthilfe gestellt, den die NBank in Höhe von 20.000 Euro bereits bewilligt und überwiesen hat. Die Beantragung erfolgte auf Einschätzungen unbekannter Entwicklungen der Folgemonate. Auch hier werden wir spätestens im 4.Quartal kritisch prüfen, ob unsere Einschätzungen tatsächlich eingetreten sind oder ggfs. die Soforthilfe bei gutem Jahresergebnis voll oder anteilig zurückbezahlt werden muss.
Bzgl. Kurzarbeit in der NSSV-Geschäftsstelle wurde bereits informiert.
In Bezug auf Pachtzahlungen durch unseren Pächter Janel Saal möchten wir über die folgende seit 01.04.2020 geltende Gesetzeslage informieren:
Mietern und Pächtern kann für den Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 nicht wegen ausgefallener Mietzahlungen aufgrund der COVID-19-Pandemie gekündigt werden. Die Miete bleibt für diesen Zeitraum weiterhin fällig; es können auch Verzugszinsen entstehen. Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 müssen bis zum 30. Juni 2022 beglichen werden, sonst kann den Mietern wieder gekündigt werden. Mieter müssen im Streitfall glaubhaft machen, dass die Nichtleistung der Miete auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht.
Janel Saal hat alle Pachtzahlungen bis März 2020 beglichen. Janel Saal hat seit Mitte März seinen Betrieb eingestellt, daher dürfen wir davon ausgehen, dass erstmal keine Pachtzahlungen für die Monate April, Mai und Juni erfolgen werden. Die Gesamtforderung von 12.000 Euro wird daher noch eine Weile als offene Forderung bei uns in den Büchern stehen. Was die weitere wirtschaftliche Zukunft von Janel Saal ab Juli betrifft, ist das für uns ungewiss und können wir im Moment auch nichts zu sagen. Hier ist Janel Saal sehr stark davon abhängig, ab wann die Verordnungen interessante Veranstaltungsformate möglich machen.
Seit Montag (08.06.) gibt es eine neue Nds. Verordnung.
Link: https://www.niedersachsen.de/download/155884 oder https://www.lsb-niedersachsen.de/news/news-meldung/artikel/verordnung-gegen-die-ausbreitung-des-corona-virus-ab-8-juni-online/
Die neue Verordnung gibt jetzt u.a. die Möglichkeit unter Einhaltung von Hygienebestimmungen, dass
- Sportlerinnen und Sportler auch wieder Umkleidekabinen, Dusch-, Wasch- und andere Sanitärräume sowie Gemeinschaftsräumlichkeiten nutzen können und
- Vereinsgaststätten, in denen eher Getränke als Speisen angeboten werden, wieder öffnen können.
In der NSSV-Geschäftsstelle gehen regelmäßig Anfragen von Schützenvereinen bzgl. der Interpretation der Verordnung ein. Der Interpretationsspielraum ist noch groß, aber auch nachvollziehbar, da die Nds. Verordnung nicht alle Besonderheiten der 50 Sportarten und regionale Gegebenheiten berücksichtigen kann.
Grundsätzlich wird die NSSV-Geschäftsstelle alle Anfragen beantworten, bittet aber um Verständnis, dass es i.d.R. auf die grundsätzlichen oder sportartspezifischen Fragestellungen konzentrieren muss. Bei grundsätzlichen Fragen können auch gerne die Hotline-Nummern des Landes Niedersachsen 0511-120-6000 oder die des LSB Niedersachsen 0511-1268-210 genutzt werden.
Bei regionalen Fragestellungen empfehlen wir den direkten Kontakt zur Kommune oder dem Landkreis. Die Kommunen und Landkreise haben aufgrund ihrer Vor-Ort-Gegebenheiten häufig eigene Regelungen, deren Lockerungen über die des Landes Niedersachsen hinausgehen. Es gibt einige Beispiele, wo der Landkreis „bessere Lockerungen“ zulässt. Dies bedarf aber einer direkten Kommunikation mit den Behörden vor Ort. Ggfs. ist der regionale Sportbund einzubinden. Er ist auch für die Schützenvereine der politische Sportvertreter vor Ort.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Ulrich Nordmann
Landesgeschäftsführer
Niedersächsischer Sportschützenverband e.V.