NSSV: Informationen zur neuen Verordnung des Landes Niedersachsen vom 05.05.2020
Sehr geehrter Gesamtvorstand,
anbei ein Infoschreiben vom SBN-Vorstandsvorsitzenden Axel Rott mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Die Kreisschützenverbände werden zusätzlich gebeten, diese E-Mail an alle Ihre Mitgliedsvereine weiterzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Ulrich Nordmann
Landesgeschäftsführer
Niedersächsischer Sportschützenverband e.V.
Liebe Schützenschwestern,
liebe Schützenbrüder,
die niedersächsische Landesregierung hatte in dieser Woche ein Lockerungskonzept aufgestellt, die Regierungschefs der Länder haben sich gestern mit der Kanzlerin kurzgeschlossen, deshalb jetzt diese Informationen vom Schützenbund Niedersachsen über die Landesschützenverbände NWDSB, NSSV sowie HH und Umgegend an alle Niedersächsischen Schützenvereine!
Link zur neuen Verordnung vom 05.05. mit sichtbaren Veränderungen: https://www.niedersachsen.de/download/154924
Bogenschießen im Freien und Wurfscheibenschießen sind bei Beachtung der Abstandsregelungen und Hygienemaßnahmen wieder zulässig. Dazu muss vom Betreiber ein Konzept erstellt und dann auch durchgesetzt werden. Das gilt für nichtüberdachte Schießstände auch dann, wenn der Schütze in einem überdachten Bereich steht, der nach vorne offen ist (offene Schießstände gemäß Schießstandrichtlinie Ziffer 2.1). Das hat uns heute das Ministerium bestätigt. Dabei wurde ausdrücklich auf die Gültigkeit entsprechender Empfehlungen des DOSB und des DSB verwiesen, die von der Politik akzeptiert werden.
Link zu den DSB-Empfehlungen: https://cdn.dosb.de/user_upload/www.dosb.de/Corona/UEbergangsregeln/Schiess-_und_Bogensport_in_Zeiten_der_Corona-Pandemie_DSB-Stellungnahme_2020-04-22.pdf
Deshalb ist auch beabsichtigt, dass nächste Woche die betroffenen Teile des Bundesstützpunktes Hannover (KK 50m und KK 100m) wieder geöffnet werden. Der Termin wird rechtzeitig auf der Homepage www.nssv.de veröffentlicht.
Die Öffnung der Schießstände, die die Voraussetzungen erfüllen, ist Sache der Betreiber, also in den meisten Fällen der Vereine! Die Vereine dürfen also bei entsprechend vorhandenen Konzept öffnen, müssen aber nicht öffnen. Geschlossene Schießstände gemäß Schießstandrichtlinie Ziffer 2.1 dürfen zur Zeit nicht genutzt werden.
Schützenfeste und Versammlungen sind (bis auf weiteres) noch verboten.
Wir bleiben weiterhin am Ball.
Bleibt gesund
Mit Schützengruß
Axel Rott
Vorstandsvorsitzender
Schützenbund Niedersachsen e.V.
gez. Lars Bathke
Präsident
Schützenverband Hamburg und Umgegend e.V.
gez. Frank Pingel
Präsident
Nordwestdeutscher Schützenbund e.V.
gez. Wilfried Ritzke
1. Vizepräsident
Niedersächsischer Sportschützenverband e.V.